Home | E-mail | Standorte | Links | Print

 

 
Hammerrent / Vertragsbedingungen


Allgemeine Vertragsbedingungen und
Gerichtsstandsvereinbarung

  1. Beginn und Ende der Vereinbarung
    Alle Fahrten beginnen im Domizil der Garage und enden, sobald der Wagen dahin zurückkehrt. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Vereinbarung ist die Garage sofort zu benachrichtigen.
    Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Kunde einen Zuschlag von Fr. 10.- für jede Stunde oder angefangene Stunde zu zahlen. Bei Absagen von vereinbarten Mieten am Tag des Vertragsbeginns schuldet der Kunde der Garage eine volle Tagesentschädigung.

  2. Berechtigung zum Führen des Fahrzeuges
    Zum Führen des Fahrzeuges ist berechtigt, wer als Kunde desselben im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist; ferner ist jede vom Kunden ausdrücklich und unter dessen Verantwortung ermächtigte Drittperson, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllt, berechtigt. Die Verwendung des Fahrzeuges insbesondere für Lernfahrten, Fahrkurse oder Rennen ist verboten.
    Der Kunde bzw. eine von ihm ermächtigte Drittperson ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich.

  3. Mietwagen / Ersatzwagen
    Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden. Das Fahrzeug wird in fahrbereitem Zustand abgegeben; Kühler, Treibstoffbehälter und Motorenöl sind aufgefüllt. Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, Wasser und Öl nach Bedarf nachzufüllen sowie das Fahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu fahren.

  4. Pflichten bei Unfall
    Der Kunde/Fahrer sorgt für die sofortige Verständigung der Garage und der Polizei, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie der Zeugen (gem. internat. Unfallprotokoll). Mündliche oder schriftlicht Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die Garage ohne Belang.

  5. Haftpflicht- / Kaskoversicherung
    Wird das Fahrzeug nicht unter Nummer und Versicherung des Kunden/Fahrers in Betrieb genommen, besteht wärend der vereinbarten Dauer dieser Vereinbarung vorbehältlich anderer Abmachung eine Haftpflichtversicherung mit der Mindestdeckung gemäss Schweizerischer Gesetzgebung. Im Schadensfall hat der Kunde den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt zu tragen. Für den Fall, dass die Garage für den Mietwagen eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, ist der Kunde im Falle eines vom ihm zu verantwortenden Schadens am Mietauto zum Ersatz eines allfälligen Selbstbehaltes und / oder Bonusverlustes verpflichtet. Der Kunde / Fahrer bleibt überdies persönlich haftbar für alle Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung oder eine allfällige Kaskoversicherung nicht gedeckt werden.

  6. Beschädigung und Verlust des Fahrzeuges
    Der Kunde / Fahrer ist für jede Beschädigung sowie für den Verlust des Wagens voll haftbar. Allfällige Störungen sowie der Verlust des Fahrzeuges sind der Garage zu melden. Vorbehältlich anderer schriftlicher Abmachung besteht weder eine Kasko- noch eine Insassenversicherung.

  7. Reparaturen
    Der Kunde / Fahrer ist verpflichtet, den Wagen vor Vertragsbeginn zu prüfen, Bei Stillschweigen wird angenommen, der Wagen befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für selbstverschuldete Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, ist der Kunde / Fahrer voll haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der Garage bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung der Garage dürfen Reparaturen oder Änderungen am Wagen nicht vorgenommen werden. Müssen jedoch dringende Reparaturen auswärts vorgenommen werden, so ist vom Kunden / Fahrer die Rechnungsstellung an die Garage zu verlangen. Der Kunde / Fahrer zahlt während der Dauer einer solchen Reparatur der Garage pro Tag eine Entschädigung in der Höhe der Tagesmiete für den Betriebsausfall.

  8. Fahrten ins Ausland
    Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Garage gestattet.

  9. Haftung der Garage
    Die Garage haftet weder dem Kunden / Fahrer noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Vertragsdauer ereignet. Ebensowenig haftet die Garage für irgendwelchen Schaden, der dem Kunden / Fahrer dadurch entstehen könnte, dass sich am Fahrzeug irgend ein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschaden verursacht.

  10. Verrechnung
    Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Kunden / Fahrer kann die Garage den ihr erwachsenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

  11. Ergänzende Bestimmungen
    Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

  12. Gerichtsstand
    Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Domizil der Garage. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er sich unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.

 
 

Qualität und Management

© 2011 by Hammer Auto Center AG, Emmenbrücke | Sitemap | Impressum | Disclaimer | AGB                     created by werbefranken

ISO 9001
IQ-Net 9001
ISO 14024
 

> zur www.volvocars.ch Website

> zur www.fiat.ch Website

> zur www.lancia.ch Website

> zur www.abarth.ch Website

 

 

 

Rüeggisingerstrasse 61
CH-6021 Emmenbrücke
Telefon 041 288 88 88
Telefax 041 288 88 89

Luzernerstrasse 44
CH-6045 Meggen
Telefon 041 377 37 37
Telefax 041 377 26 13

zu den Öffnungszeiten